Schul- und Hausordnung
Europäisches Gymnasium „Johann Heinrich Pestalozzi“ Meerane
Beschluss des Schulbeirats vom 7. Oktober 2008
- Unser Gymnasium ist montags bis freitags von 7:30 bis 16:00 Uhr geöffnet.
- Schüler und Lehrer kommen pünktlich zum Unterricht, sind rechtzeitig auf ihrem Platz und stellen sich auf den Unterricht ein.
- An unserem Gymnasium tragen Schüler, Lehrer und Erzieher zu einem Arbeitsklima bei, das jedem Schüler günstige Bedingungen zum Lernen schafft.
- Die Schüler grüßen die Lehrer, Erzieher, andere Bedienstete und Gäste im Schulgebäude.
- Jede Unterrichtsstunde beginnt mit einer Begrüßung und endet mit einer Verabschiedung durch den Lehrer. Zur Begrüßung erheben sich die Schüler von den Plätzen.
- Ehrlichkeit, Höflichkeit, gegenseitiger Respekt, gegenseitige Rücksicht und Achtung sind die Grundlage für unser Zusammenleben in der Schule. Jede Form von Gewalt, auch die verbale, Mobbing, Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit, haben bei uns keinen Platz.
- Zum Aufbau und Erhalt möglichst guter Lern- und Arbeitsbedingungen verhalten sich die Schüler in den Räumen des Schulgebäudes, auf dem Schulhof und in von der Schule genutzten Räumlichkeiten diszipliniert und gehen sorgsam mit der Ausstattung um.
- Das Verhalten der Schüler im Unterricht, bei den Nachmittagsveranstaltungen und in den Pausen ist so, dass die Schulveranstaltungen nicht gestört werden und sich die Schüler nicht behindern, belästigen oder gefährden. Der Verzehr von Speisen, einschließlich Kaugummis und Süßwaren, ist im Unterricht untersagt. Das Trinken ist erlaubt.
- Sämtliche Räume der Schule und der Schulhof werden von den Schülern sauber gehalten. Der Ordnungsdienst säubert nach dem Unterricht die Tafel. Er sorgt dafür, dass vor Verlassen des Raumes die Fenster geschlossen sowie Tische und Boden grob gesäubert werden. Diese Aufgabe nimmt nicht allein der Ordnungsdienst wahr.
- Die Schüler dürfen das Schulgelände in der Unterrichtszeit nur bei vorliegender schriftlicher Genehmigung der Eltern und des Schulleiters bzw. eines Lehrers oder Erziehers verlassen. Das gilt auch für alle Pausen. Wenn die Schüler unsere Angebote im Nachmittagsbereich in Anspruch nehmen, werden sie durch die jeweiligen Kursleiter entlassen. Nehmen sie nach dem Unterricht an keiner außerunterrichtlichen Veranstaltung teil, wollen aber auf dem Schulgelände bleiben, müssen sie sich bei den diensthabenden Erziehern an- und abmelden.
- Außerhalb des Schulgeländes repräsentiert der Schüler unsere Schule. Deshalb verhält er sich auch dort, z. B. auf Fachexkursionen, höflich und mit dem nötigen Respekt anderen Menschen gegenüber. Entsprechende Festlegungen werden unbedingt eingehalten.
- Auch außerhalb von Schulveranstaltungen erwarten wir von unseren Schülern ein dem Europäischen Gymnasium adäquates Verhalten, insbesondere keine Anwendung von Formen der Gewalt, Diskriminierung und Ausländerfeindlichkeit.
- Der Besitz, die Weitergabe und der Verkauf von Waffen, rechts- und linksradikalen Materialien sowie Pornographie sind verboten. Das Tragen entsprechender Kleidung, entsprechendes Auftreten und das Tragen von verbotenen Symbolen sind ebenfalls verboten.
- Aus hygienischen Gründen werden Jacken und Mäntel grundsätzlich an den Garderobenhaken außerhalb der Klassenzimmer gehängt. Für Wertgegenstände und Bargeld übernimmt die Schule keine Haftung. Sie sollten deshalb zu Hause bleiben. Geld wird am Körper getragen.
- Jeder Schüler achtet persönlich auf Sauberkeit in den Toiletten und verlässt diese so, wie er sie selbst vorfinden möche.
- Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
- Der Umgang mit und der Konsum von Drogen - auch Alkohol - ist auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes streng verboten. Im begründeten Verdachtsfalle wird einer auf Veranlassung des Schulleiters initiierten Überprüfung durch die Eltern zugestimmt. Niemand darf das Schulgelände unter Drogeneinfluss (dazu zählt auch Alkohol) betreten.
- Handys der Schüler sind im Unterricht und bei anderen Schulveranstaltungen stets ausgeschaltet. Auch sogenannte Stummschaltungen sind nicht erlaubt. Während der Pausen und in der Freizeit sind Stummschaltungen erlaubt. Handys dürfen nur für wichtige Kommunikationszwecke benutzt werden. Private Unterhaltungselektronik ist auf dem Schulgelände verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden Handys und Geräte der Unterhaltungselektronik von den Lehrern oder Erziehern eingezogen; sie können von den Eltern in der Schule abgeholt werden.
- Wer in eigener Verantwortung mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellt dies auf den dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Im Interesse der Sicherheit sind Fahrübungen auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Das Befahren des Schulgeländes geschieht in Schrittgeschwindigkeit.
- Diese Schulordnung wurde von Schülern, Eltern, Lehrern und Erziehern gemeinsam im Schulbeirat beschlossen. Sie wird von Schülern, Lehrern, Erziehern unseres Gymnasiums und den Eltern durch Unterschrift anerkannt und eingehalten.
Meerane, 07. Oktober 2008